Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Stephan Rasch | Stand Januar 2021

1. Anwendung. Geltungsbereich.

Verkäufe und Dienstleistungen von Stephan Rasch an gewerbliche Abnehmer und Kunden erfolgen nur und ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Diese AGB gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Stillschweigen von Stephan Rasch gilt nicht als Anerkennung, auch nicht nach Zugang derartiger Bedingungen.

2. Angebot. Verfügbarkeit. Bestellung. Preis. Annahme.

2.1 Angebote von Stephan Rasch sind freibleibend und abhängig von der Verfügbarkeit. Angebote können von Stephan Rasch bis zur schriftlichen Bestätigung auf die Bestellung des Käufers jederzeit widerrufen werden.

 

2.2 Bestellungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Stephan Rasch. Die Annahme der schriftlichen Bestellung kann auch durch Lieferung erfolgen.

 

2.3 Die in den Angeboten von Stephan Rasch genannten Preise verstehen sich ohne die gegebenenfalls anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.

3. Erfüllungsort. Lieferung und Leistung an Dritte.

3.1 Erfüllungsort ist ohne abweichende Vereinbarung der Sitz von Stephan Rasch.

 

3.2 Genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart. Im Übrigen gilt Ziff. 5 dieser AGB entsprechend.

 

3.3 Stephan Rasch ist befugt, vereinbarte Lieferungen und Leistungen durch Dritte zu erbringen oder erbringen zu lassen. Stephan Rasch ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese liegen nicht im Interesse des Käufers.

4. Transportkosten. Gefahrübergang. Eigentumsvorbehalt.

4.1 Die Kosten von Lieferungen, insbesondere Verpackungs-, Versand- und etwaige Transportversicherungskosten sowie etwaige Kosten der Rücknahme von Verpackung oder sonstiger zum Transport bestimmter Hilfsmittel trägt der Kunde.

 

4.2 Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer mit Verlassen des Verfügungsbereichs von Stephan Rasch über. Stephan Rasch ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, auf Kosten des Käufers für diesen eine Transportversicherung abzuschließen.

 

4.3 Stephan Rasch behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Darüber hinaus bleibt gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstandenen Forderungen uneingeschränktes Eigentum von Stephan Rasch. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltswaren selbst zu ver- und gebrauchen und im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Stephan Rasch kann diese Befugnis widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber Dritten erwirbt sowie Ansprüche aus Versicherungsleistungen im Falle des Untergangs oder der Beschädigung oder aus unerlaubter Handlung jeweils in Bezug auf die Vorbehaltsware sicherungshalber an Stephan Rasch ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Stephan Rasch wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Stephan Rasch in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Stephan Rasch verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im Ermessen von Stephan Rasch.

5. Gewährleistung. Schadenersatz.

5.1 Bei Mängeln an Waren, die nicht von Stephan Rasch hergestellt sind, wird Stephan Rasch die eigenen Rechte und Ansprüche gegen den Hersteller oder denjenigen, von dem Stephan Rasch gekauft hat (Verkäufer), an den Käufer abtreten, soweit sie bestehen. Der Käufer ist verpflichtet, vor einer Inanspruchnahme von Stephan Rasch zunächst diese Rechte und Ansprüche gegen den Hersteller / Verkäufer zu verfolgen. Nur wenn diese Inanspruchnahme aus Umständen scheitert, die der Käufer nicht zu vertreten hat oder von vornherein nicht möglich ist, kann er unter Rückabtretung der Rechte und Ansprüche Stephan Rasch direkt in Anspruch nehmen. In diesem Fall bleiben die übrigen Beschränkungen der Rechte und Ansprüche gegen Stephan Rasch nach diesen AGB unberührt.

 

5.2 Stephan Rasch haftet nicht für Mängel an Waren, die von Dritten während der Gewährleistungsfrist verändert, überholt oder repariert oder in die sonst wie Eingriffe vorgenommen wurden, es sei denn, es handelt sich dabei nachweislich um bei Gefahrenübergang bereits bestehende versteckte Mängel, die innerhalb der Frist und nach Maßgabe der Ziff. 5.6 ordnungsgemäß gerügt wurden. Ansprüche aufgrund von Mängeln sind auch ausgeschlossen für Ware, die nicht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellers oder Stephan Rasch durch den Käufer gelagert, behandelt oder bedient wird und Verschlechterungen der Ware hierdurch bedingt sind.

 

5.3 Die Ware ist zur Fehlerbeseitigung an Stephan Rasch zurückzusenden, es sei denn, Stephan Rasch bestimmt anderes. Stephan Rasch ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Käufer zumindest den Kaufpreis insoweit ausgeglichen hat, als dieser dem Wert der mangelhaften Sache entspricht. Es wird vermutet, dass die Preisfestsetzung von Stephan Rasch zutreffend ist, soweit diese nicht um mehr als 10 % von dem marktüblichen Wert der mangelhaften Sache bei sofortiger Verfügbarkeit abweicht. Stephan Rasch verpflichtet sich, mangelhafte Ware nach eigener Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie Ware zu ersetzen. Der Käufer gewährt Stephan Rasch die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche und ihm zumutbare Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer dies, ist Stephan Rasch von Gewährleistungspflichten befreit. Hat Stephan Rasch eine Nachbesserung oder einen Ersatz vorgenommen, ist Stephan Rasch zur Herausgabe nur Zug um Zug gegen Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet.

5.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers gegen Stephan Rasch beträgt ein Jahr ab Erhalt der Ware.

 

5.5 Der Käufer hat Stephan Rasch offene Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen ab Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen ab Kenntnis mittels eines detaillierten schriftlichen Schadensberichts anzuzeigen und zu rügen. Die Anzeige von Mängeln zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt Stephan Rasch dazu, Ansprüche abzulehnen. Stephan Rasch haftet nicht für Mängel an Teilen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des detaillierten schriftlichen Schadensberichtes an Stephan Rasch eingeliefert werden.

 

5.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Stephan Rasch haftet nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Teil selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder sich die Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Dies gilt auch nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Sofern Stephan Rasch fahrlässig eine Kardinalpflicht des Vertrages oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Rechnungen. Zahlungen. Aufrechnung. Zurückbehaltung.

Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung bzw. Teilrechnung beim Käufer sofort und ohne Abzüge fällig. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nicht zu, so lange diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von Stephan Rasch anerkannt sind.

7. Gerichtsstand, Anwendbares Recht. Salvatorische Klausel.

7.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben, auch soweit sie deren Gültigkeit oder das Zustandekommen, die Aufhebung oder die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses betreffen, ist der Sitz von Stephan Rasch. Stephan Rasch kann den Käufer auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen, insbesondere an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

 

7.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine rechtmäßige, wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entspricht.

 

7.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Stephan Rasch und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

 

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